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   KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98   

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KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98 (https://dejure.org/2000,6566)
KG, Entscheidung vom 25.02.2000 - 5 U 5573/98 (https://dejure.org/2000,6566)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 5 U 5573/98 (https://dejure.org/2000,6566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtliche Verträge; DDR; Einigungsvertrag; Auslegung ; Musterszenariumsvertrag; Zweckübertragungsgrundsatz; Pay-TV ; Senderechte; Normativbestimmungen; Filmvertrag

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 20, 31 Abs. 4, 97 UrhG a.F.

  • Judicialis

    URG/DDR § 10 Abs. 2; ; UrhG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: URG § 10 Abs. 2; UrhG § 31
    Umfang des Urheberrechts aufgrund von zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen Verträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 16 O 637/97
  • KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
    Ebenso wenig ist ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Rechtsverletzung dergestalt ersichtlich, dass ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile erwüchsen, deren Beeinträchtigung er durch ein eigenes Klagerecht abzuwehren hätte (vgl. BGH GRUR 1992, 697, 698 f. - Alf).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Auszug aus KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
    Die direkte Satellitenausstrahlung von Rundfunksendungen stellt im Verhältnis zu den herkömmlichen terrestrischen Rundfunksendungen keine neue Nutzungsart dar, sondern eine durch den technischen Fortschritt erweiterte und verstärkte, aber bisher schon übliche Nutzungsmöglichkeit dar, ohne aber das Nutzungsrecht in seinem Wesen entscheidend - zu verändern (BGH GRUR 1997, 215, 217 - Klimbim; Schwarz, ZUM 1997, 94 f.; von Hartlieb, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 3. Auflage Kapitel 100 Rdnr. 23).
  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
    Steht aufgrund der Berufung fest, dass schon der Auskunftsanspruch mangels Rechtsverletzung nicht besteht, kann über die zweite Stufe der Klage einheitlich entschieden und die Klage insgesamt abgewiesen werden, weil dem Zahlungsanspruch die Grundlage entzogen ist (BGH LM § 537 ZPO Nr. 14; BGH NJW 1959, 1827; Münchener Kommentar/Rimmelspacher ZPO, § 537 Rn. 8, Zöller/Gummer, ZPO, 21. Auflage § 537 Rdnr. 7).
  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56

    Ferien vom Ich

    Auszug aus KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
    Hat sich der Werkschöpfer vielmehr sämtlicher urheberrechtlicher Verwertungsbefugnisse uneingeschränkt entäußert, kommt seine Klagebefugnis in der Regel nur wegen einer etwaigen Gefährdung seiner ideellen Interessen in Betracht (BGH GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich).
  • LG München I, 25.01.1991 - 21 O 16449/88

    Veit-Hatlan-Videorechte

    Auszug aus KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
    Hiervon ist im Wege des Anscheinsbeweises auszugehen (vgl. auch LG München I GRUR 1991, 377, 379 - Veit Harlan-Videorechte).
  • KG, 27.04.1999 - 5 U 9767/97

    Auslegung von zu Zeiten der ehemaligen DDR abgeschlossenen Urheberrechtsverträgen

    Auszug aus KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
    Der Senat hat zwischenzeitlich mehrfach entschieden, dass eine Anwendung von § 10 Abs. 2 URG auf urheberrechtliche Verträge, die - wie hier - vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertragsgesetzes geschlossen wurden, nicht in Betracht kommt, während aber im Übrigen für die Auslegung dieser Verträge nach wie vor das Urhebervertragsrecht der DDR anzuwenden ist (KG ZUM 1999, 154; ZUM 1999, 415; ZUM-RD 1999, 484).
  • KG, 27.10.1998 - 5 U 3231/98

    DEFA-Film / DEFA Film

    Auszug aus KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
    Der Senat hat zwischenzeitlich mehrfach entschieden, dass eine Anwendung von § 10 Abs. 2 URG auf urheberrechtliche Verträge, die - wie hier - vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertragsgesetzes geschlossen wurden, nicht in Betracht kommt, während aber im Übrigen für die Auslegung dieser Verträge nach wie vor das Urhebervertragsrecht der DDR anzuwenden ist (KG ZUM 1999, 154; ZUM 1999, 415; ZUM-RD 1999, 484).
  • KG, 05.05.1998 - 5 U 2656/97

    Barfuß ins Bett / Barfuss ins Bett

    Auszug aus KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98
    Der Senat hat zwischenzeitlich mehrfach entschieden, dass eine Anwendung von § 10 Abs. 2 URG auf urheberrechtliche Verträge, die - wie hier - vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertragsgesetzes geschlossen wurden, nicht in Betracht kommt, während aber im Übrigen für die Auslegung dieser Verträge nach wie vor das Urhebervertragsrecht der DDR anzuwenden ist (KG ZUM 1999, 154; ZUM 1999, 415; ZUM-RD 1999, 484).
  • LG Hamburg, 27.03.2015 - 308 O 231/12

    Hallo Spencer - Schadensersatz wegen Ausstrahlung einzelner Folgen einer

    a) Es handelt sich bei der Pay-TV-Ausstrahlung um eine eigenständige Nutzungsart im Rahmen des Senderechts nach § 20 UrhG (vgl. Spindler in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl., § 31a Rn. 48 mwN zum Schrifttum; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 31a Rn. 44; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 31a Rn. 26; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 3. Aufl., § 31 Rn. 119; Reber, GRUR 1998, 792, 798 f.; a.A. KG ZUM-RD 2000, 384, 386; J.B. Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 31a Rn. 37 mwN).
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